Psychotherapie
120 €pro 50 Minuten
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung möglich.
Mehr zur PsychotherapieEine Psychotherapie braucht neben dem persönlichen Gespräch auch einen verlässlichen organisatorischen Rahmen. Hier finden Sie Honorar, Kostenzuschuss, Ablauf und Absageregelung übersichtlich an einem Ort.
Was davon für Ihre Situation relevant ist, klären wir im Erstgespräch in Ruhe.
Kosten auf einen Blick
Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem vereinbarten Rahmen. Ein Kostenzuschuss der Krankenversicherung ist ausschließlich bei Psychotherapie und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Psychotherapie
120 €pro 50 Minuten
Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung möglich.
Mehr zur PsychotherapiePersönlichkeitsentwicklung
120 €pro 50 Minuten
Keine Kassenleistung. Manche Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Teil.
Zum AngebotSelbsterfahrung
110 €pro 50 Minuten
Keine Kassenleistung. Der Rahmen richtet sich nach Ihrem persönlichen oder beruflichen Anliegen.
Mehr zur SelbsterfahrungKostenzuschuss bei Psychotherapie
Der typische Eigenanteil ergibt sich aus dem Honorar von 120 Euro abzüglich des jeweiligen Kostenzuschusses.
| Kasse | Zuschuss | Typischer Eigenanteil* |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 € | 86,30 € |
| SVS | 50,00 € | 70,00 € |
| BVAEB | 50,20 € | 69,80 € |
| KFA Salzburg | 45,00 € | 75,00 € |
Er ist an Voraussetzungen gebunden, unter anderem an eine psychische Störung mit Krankheitswert und eine ärztliche Untersuchung. Welche Schritte für Sie relevant sind, klären wir im Erstgespräch pragmatisch und ohne unnötigen Aufwand.
Kostenzuschuss
Wenn Sie Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst und reichen die erforderlichen Unterlagen anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wir besprechen, ob Psychotherapie der passende Behandlungsrahmen ist und ein Kostenzuschuss grundsätzlich infrage kommt.
Die Untersuchung erfolgt vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten Sitzung. Das Bestätigungsformular liegt bei Haus- oder Fachärzt:innen auf.
Nach der Sitzung bezahlen Sie das vereinbarte Honorar und erhalten eine Honorarnote.
In der Regel benötigen Sie Honorarnote, Zahlungsnachweis und ärztliche Bestätigung; je nach Kasse können weitere Formulare erforderlich sein.
Sie übermitteln die Unterlagen über das jeweilige Online-Service, per App oder auf dem von Ihrer Kasse vorgesehenen Weg.
Wenn mehr als zehn Einheiten notwendig sind, ist häufig vor der elften Sitzung eine Bewilligung oder Weitergewährung erforderlich.
Typische Unterlagen
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Krankenkasse und können sich ändern.
Ablauf der Psychotherapie
Zu Beginn geht es darum, Ihre aktuelle Situation zu verstehen und gemeinsam einen tragfähigen therapeutischen Rahmen zu entwickeln.
Organisatorischer Rahmen
Die wichtigsten Vereinbarungen werden zu Beginn besprochen. Sie müssen dafür nichts vorbereiten.
Im Erstkontakt klären wir, ob ein Erstgespräch oder zunächst ein kurzer Rückruf zur Orientierung für Sie sinnvoller ist.
Die Bezahlung ist per Überweisung oder bar nach dem Termin möglich. Sie erhalten eine Honorarnote mit den für eine Einreichung erforderlichen Angaben.
Sitzungen finden in der Rainerstraße 9 in Salzburg statt. Wenn eine persönliche Anreise nicht möglich ist, kann ein Termin auch per datenschutzkonformer Videokonferenz erfolgen.
Absage & Ausfallshonorar
Bei kurzfristiger Absage fällt ein gestaffeltes Ausfallshonorar an.
Häufige Fragen
Das Erstgespräch kostet 120 Euro und dauert 50 Minuten. Es dient dazu, Ihr Anliegen, eine mögliche erste Entlastung und den passenden weiteren Rahmen zu klären.
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Zur Orientierung beträgt der Eigenanteil bei einem Honorar von 120 Euro derzeit etwa 86,30 Euro bei der ÖGK, 70 Euro bei der SVS, 69,80 Euro bei der BVAEB und 75 Euro bei der KFA Salzburg – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung mit Bestätigungsformular, eine Honorarnote und einen Zahlungsnachweis. Je nach Kasse ist bei einer längeren Therapie zusätzlich eine Bewilligung erforderlich.
Das ist individuell. In manchen Krisen kann ein begrenzter Zeitraum hilfreich sein, bei tiefergehenden oder länger bestehenden Themen kann die Therapie mehr Zeit benötigen. Wir überprüfen regelmäßig gemeinsam, was sinnvoll ist.
Kann ein Termin aufgrund der kurzen Frist nicht neu vergeben werden, fällt das oben angeführte gestaffelte Ausfallshonorar an. Bitte sagen Sie daher so früh wie möglich ab.