Kosten & Kostenzuschuss

Eine Psychotherapie braucht neben dem persönlichen Gespräch auch einen verlässlichen organisatorischen Rahmen. Hier finden Sie Honorar, Kostenzuschuss, Ablauf und Absageregelung übersichtlich an einem Ort.

Was davon für Ihre Situation relevant ist, klären wir im Erstgespräch in Ruhe.

Notizbuch und Monatsplaner als Symbol für einen klaren organisatorischen Rahmen
Klare Vereinbarungen schaffen einen verlässlichen Rahmen.
  • 50 Minutenpro Einheit
  • 120 EuroPsychotherapie
  • Kostenzuschussbei Voraussetzungen möglich
  • Salzburg oder onlinepersönlich vereinbart

Kosten auf einen Blick

Honorar und möglicher Eigenanteil.

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem vereinbarten Rahmen. Ein Kostenzuschuss der Krankenversicherung ist ausschließlich bei Psychotherapie und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Psychotherapie

120 €pro 50 Minuten

Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung möglich.

Mehr zur Psychotherapie

Persönlichkeitsentwicklung

120 €pro 50 Minuten

Keine Kassenleistung. Manche Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Teil.

Zum Angebot

Selbsterfahrung

110 €pro 50 Minuten

Keine Kassenleistung. Der Rahmen richtet sich nach Ihrem persönlichen oder beruflichen Anliegen.

Mehr zur Selbsterfahrung

Kostenzuschuss bei Psychotherapie

Orientierungswerte nach Krankenkasse.

Der typische Eigenanteil ergibt sich aus dem Honorar von 120 Euro abzüglich des jeweiligen Kostenzuschusses.

Kasse Zuschuss Typischer Eigenanteil*
ÖGK 33,70 € 86,30 €
SVS 50,00 € 70,00 €
BVAEB 50,20 € 69,80 €
KFA Salzburg 45,00 € 75,00 €
Stand: 01/2026. *Honorar 120 Euro minus Kostenzuschuss. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern.
Wichtig für den Kostenzuschuss

Er ist an Voraussetzungen gebunden, unter anderem an eine psychische Störung mit Krankheitswert und eine ärztliche Untersuchung. Welche Schritte für Sie relevant sind, klären wir im Erstgespräch pragmatisch und ohne unnötigen Aufwand.

Kostenzuschuss

Der Weg zur Einreichung – Schritt für Schritt.

Wenn Sie Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, bezahlen Sie das Honorar zunächst selbst und reichen die erforderlichen Unterlagen anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.

  1. 01

    Rahmen im Erstgespräch klären

    Wir besprechen, ob Psychotherapie der passende Behandlungsrahmen ist und ein Kostenzuschuss grundsätzlich infrage kommt.

  2. 02

    Ärztliche Untersuchung

    Die Untersuchung erfolgt vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten Sitzung. Das Bestätigungsformular liegt bei Haus- oder Fachärzt:innen auf.

  3. 03

    Honorar bezahlen

    Nach der Sitzung bezahlen Sie das vereinbarte Honorar und erhalten eine Honorarnote.

  4. 04

    Unterlagen zusammenstellen

    In der Regel benötigen Sie Honorarnote, Zahlungsnachweis und ärztliche Bestätigung; je nach Kasse können weitere Formulare erforderlich sein.

  5. 05

    Bei der Kasse einreichen

    Sie übermitteln die Unterlagen über das jeweilige Online-Service, per App oder auf dem von Ihrer Kasse vorgesehenen Weg.

  6. 06

    Bewilligung bei längerer Therapie

    Wenn mehr als zehn Einheiten notwendig sind, ist häufig vor der elften Sitzung eine Bewilligung oder Weitergewährung erforderlich.

Typische Unterlagen

Das sollten Sie bereithalten.

  • Honorarnote mit den für die Kasse notwendigen Angaben
  • Zahlungsnachweis, etwa Kontoauszug oder Zahlungsbestätigung
  • Ärztliche Bestätigung spätestens vor der zweiten Sitzung
  • Gegebenenfalls Bewilligungsantrag für die Weiterführung

Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Krankenkasse und können sich ändern.

Holzstufen auf einem Weg durch einen grünen Wald
Ein verlässlicher Rahmen, der sich im Verlauf anpassen darf.

Ablauf der Psychotherapie

Der Ablauf orientiert sich an Ihrem Anliegen – nicht an einem starren Schema.

Zu Beginn geht es darum, Ihre aktuelle Situation zu verstehen und gemeinsam einen tragfähigen therapeutischen Rahmen zu entwickeln.

Die ersten Sitzungen
In den ersten zwei bis drei Gesprächen betrachten wir neben der aktuellen Belastung auch wichtige Erfahrungen, stärkende Anteile und Ihre Ziele. Sie erhalten eine diagnostische Einschätzung und einen Ausblick auf das mögliche Vorgehen.
Dauer und Frequenz
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Zu Beginn sind wöchentliche oder zweiwöchentliche Termine üblich. Wie viele Sitzungen sinnvoll sind, hängt von Ihrem Anliegen, Ihrer Stabilität und Ihren Zielen ab.
Regelmäßige Abstimmung
Wir überprüfen den vereinbarten Rahmen im Verlauf und passen Ziele oder Frequenz an, wenn es sinnvoll ist – transparent und ohne Verpflichtung auf eine bestimmte Sitzungszahl.
Mehr zum Ablauf des Erstgesprächs

Organisatorischer Rahmen

Was rund um einen Termin wichtig ist.

Die wichtigsten Vereinbarungen werden zu Beginn besprochen. Sie müssen dafür nichts vorbereiten.

01

Termin und Einstieg

Im Erstkontakt klären wir, ob ein Erstgespräch oder zunächst ein kurzer Rückruf zur Orientierung für Sie sinnvoller ist.

Zum Erstgespräch · Unterlagen ansehen

02

Zahlung und Honorarnote

Die Bezahlung ist per Überweisung oder bar nach dem Termin möglich. Sie erhalten eine Honorarnote mit den für eine Einreichung erforderlichen Angaben.

03

Salzburg oder online

Sitzungen finden in der Rainerstraße 9 in Salzburg statt. Wenn eine persönliche Anreise nicht möglich ist, kann ein Termin auch per datenschutzkonformer Videokonferenz erfolgen.

Mehr zur Online-Psychotherapie

Absage & Ausfallshonorar

Je früher Sie absagen, desto besser kann der Termin neu vergeben werden.

Bei kurzfristiger Absage fällt ein gestaffeltes Ausfallshonorar an.

48 Stunden oder früher
kostenfrei
24 bis unter 48 Stunden
50 %
unter 24 Stunden
75 %
Nichterscheinen ohne Absage
100 %

Häufige Fragen

Fragen zu Honorar, Zuschuss und Ablauf.

Was kostet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch kostet 120 Euro und dauert 50 Minuten. Es dient dazu, Ihr Anliegen, eine mögliche erste Entlastung und den passenden weiteren Rahmen zu klären.

Wie hoch ist mein Eigenanteil pro Sitzung?

Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Zur Orientierung beträgt der Eigenanteil bei einem Honorar von 120 Euro derzeit etwa 86,30 Euro bei der ÖGK, 70 Euro bei der SVS, 69,80 Euro bei der BVAEB und 75 Euro bei der KFA Salzburg – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was brauche ich für den Kostenzuschuss?

In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Untersuchung mit Bestätigungsformular, eine Honorarnote und einen Zahlungsnachweis. Je nach Kasse ist bei einer längeren Therapie zusätzlich eine Bewilligung erforderlich.

Wie viele Sitzungen sind üblich?

Das ist individuell. In manchen Krisen kann ein begrenzter Zeitraum hilfreich sein, bei tiefergehenden oder länger bestehenden Themen kann die Therapie mehr Zeit benötigen. Wir überprüfen regelmäßig gemeinsam, was sinnvoll ist.

Was passiert bei einer kurzfristigen Absage?

Kann ein Termin aufgrund der kurzen Frist nicht neu vergeben werden, fällt das oben angeführte gestaffelte Ausfallshonorar an. Bitte sagen Sie daher so früh wie möglich ab.

Katharina Göbl

Nächster Schritt

Im Erstgespräch klären wir, welcher Rahmen für Ihr Anliegen sinnvoll ist.

Persönlich, vertraulich und ohne Verpflichtung zu weiteren Terminen.

Erstgespräche sind ab September 2026 möglich. Gerne können Sie bereits jetzt ein Erstgespräch anfragen. Sollte früher ein Termin frei werden, melde ich mich bei Ihnen.