Psychotherapie Salzburg: Kosten, Kostenzuschuss & Ablauf
Kosten auf einen Blick
- Psychotherapie (Einzel): 120 € / 50 Min.
- Kostenzuschuss pro Einheit (Stand 01/2026): je nach Kasse unterschiedlich (siehe Tabelle).
| Kasse | Zuschuss | Typischer Eigenanteil* |
|---|---|---|
| ÖGK | 33,70 € | 86,30 € |
| SVS | 50,00 € | 70,00 € |
| BVAEB | 50,20 € | 69,80 € |
| KFA Salzburg | 45,00 € | 75,00 € |
Wichtig: Kostenzuschuss ist an Voraussetzungen gebunden (u. a. krankheitswertige Störung und ärztliche Untersuchung inkl. Bestätigungsformular, das beim Arzt aufliegt). Ich helfe Ihnen gerne, den Ablauf im Erstgespräch pragmatisch zu klären.
Kostenzuschuss: Schritt für Schritt
Wenn Sie Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen, können Sie – je nach Krankenkasse – einen Kostenzuschuss beantragen (ähnlich wie bei Wahlärztinnen/Wahlärzten). Entscheidend ist weniger die Zahl, sondern der Weg dorthin. Hier die typische Logik, kurz und handlungsorientiert:
- Erstgespräch: Wir klären, ob Psychotherapie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt (kein Coaching/keine reine Beratung) und welcher Rahmen passt.
- Ärztliche Untersuchung (für Kostenzuschuss): Vor oder nach der 1. Sitzung (spätestens vor der 2. Sitzung) brauchen Sie das Formular „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“. Das liegt beim Hausarzt/Facharzt auf – Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt füllt es aus und bestätigt die Untersuchung.
- Sie bezahlen das Honorar und erhalten eine Honorarnote.
- Unterlagen sammeln: Honorarnote + Zahlungsnachweis + ärztliche Bestätigung (Formular „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“; je nach Kasse ggf. weitere Formulare).
- Einreichen bei Ihrer Krankenkasse.
- Bewilligung ab der 11. Einheit: Häufig sind die ersten 10 Einheiten bewilligungsfrei, ab der 11. ist eine Bewilligung/Weitergewährung erforderlich (Details je Kasse).
Links zu offiziellen Infos & Formularen: ÖGK – Psychotherapie, BVAEB – Psychotherapie, SVS – Antrag (PDF), KFA Salzburg – Psychotherapie.
Welche Unterlagen brauche ich typischerweise?
- Honorarnote (mit den für die Kasse nötigen Angaben).
- Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug/Überweisungsbestätigung oder Zahlungsbestätigung).
- Ärztliche Bestätigung: Formular „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ (liegt beim Hausarzt/Facharzt auf; spätestens vor der 2. Sitzung).
- Ggf. Bewilligungsantrag für die Weiterführung ab einer bestimmten Sitzungszahl (häufig ab der 11.).
Hinweis: Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je Kasse und können sich ändern. Im Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Ihre Situation sinnvoll sind.
Honorar: Psychotherapie, Persönlichkeitsentwicklung, Selbsterfahrung
| Honorar (Psychotherapie) | Honorar (Persönlichkeitsentwicklung) | Honorar (Selbsterfahrung) |
|---|---|---|
| 120 € / 50 Min. | 120 € / 50 Min. | 110 € / 50 Min. |
Kostenzuschuss gilt nur für Psychotherapie. Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung sind keine Kassenleistungen. Manche Zusatzversicherungen übernehmen je nach Vertrag einen Teil.
Zur Orientierung, was in welchem Rahmen gemeint ist: Psychotherapie, Persönlichkeitsentwicklung und Selbsterfahrung.
Terminvereinbarung & Start
Wenn Sie starten möchten, wählen wir im Erstkontakt den passenden Einstieg. Sie müssen nichts vorbereiten. Wenn Sie lieber zuerst kurz sprechen möchten, ist auch ein Rückruf zur Orientierung möglich.
Wenn Sie vorab wissen möchten, was im Einstieg konkret passiert: Ablauf Erstgespräch. Praxisfolder & optionale Kurzformulare: Downloads.
Ablauf einer Psychotherapie
In den ersten zwei bis drei Sitzungen besprechen wir neben der aktuellen Problematik, die Sie zu mir führt, auch Ihre bisherige Lebensgeschichte mit ihren herausfordernden und stärkenden Anteilen. Sie erhalten eine diagnostische Einschätzung und einen Ausblick auf das geplante therapeutische Vorgehen. Ein festes Schema gibt es nicht – der Ablauf orientiert sich an Ihren Themen und Zielen.
Dauer & Frequenz
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Zu Beginn sind wöchentliche oder zweiwöchentliche Termine üblich. Wie viele Sitzungen insgesamt sinnvoll sind, hängt von Thema, Stabilität, Kontext und Ihren Zielen ab. Wir überprüfen den Rahmen regelmäßig und passen ihn an – transparent und ohne „Abo-Logik“.
Videokonferenz‑Option: Wenn Sie nicht persönlich in die Praxis kommen können, sind Sitzungen auch als datenschutzkonforme Sitzung per Videokonferenz möglich. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung an, dass Sie eine Videokonferenz‑Sitzung wünschen. Details: Psychotherapie via Videokonferenz.
Zahlung & Honorarnote
Bezahlung per Überweisung oder bar nach dem Termin. Sie erhalten eine Honorarnote mit den für die Einreichung erforderlichen Angaben. Für den Kostenzuschuss benötigen Sie in der Regel zusätzlich einen Zahlungsnachweis. Wenn Kostenzuschuss für Sie relevant ist, klären wir im Erstgespräch kurz den praktisch besten Ablauf.
Absage & Ausfallshonorar
| Absagezeitpunkt | Ausfallhonorar |
|---|---|
| mindestens 48 Stunden vorher | kostenfrei |
| weniger als 48 Stunden vorher | 50 % |
| weniger als 24 Stunden vorher | 75 % |
| Nichterscheinen ohne Absage | 100 % |
FAQ zu Ablauf & Kosten
Häufige Fragen zu Honorar, Kostenzuschuss, Ablauf und Absage.
Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch kostet 120 € (50 Minuten). Es dient der Klärung: Worum geht es, was entlastet kurzfristig, und welcher Rahmen passt.
Wie hoch ist mein Eigenanteil pro Sitzung?
Das hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Zur Orientierung (Stand 01/2026): ÖGK ca. 86,30 €; SVS ca. 70,00 €; BVAEB ca. 69,80 €; KFA Salzburg ca. 75,00 € – jeweils gerechnet aus Honorar 120 € minus Kostenzuschuss (wenn Voraussetzungen erfüllt sind).
Kostenzuschuss: Was brauche ich dafür?
In der Regel brauchen Sie: die ärztliche Untersuchung inkl. Formular „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“ (liegt beim Arzt auf; spätestens vor der 2. Sitzung), eine Honorarnote und einen Zahlungsnachweis. Je nach Kasse ist ab der 11. Einheit eine Bewilligung/Weitergewährung nötig – das klären wir kurz im Erstgespräch.
Wie viele Sitzungen sind üblich?
Das ist sehr individuell. In Krisen reichen manchmal 10–20 Sitzungen, bei tiefergehenden Themen kann es länger dauern. Wir überprüfen den Bedarf regelmäßig und besprechen transparent, was sinnvoll ist.
Was passiert bei kurzfristiger Absage?
Wenn ein Termin kurzfristig nicht neu vergeben werden kann, fällt ein Ausfallhonorar an (siehe Absage-Regelung auf der Seite). Bitte sagen Sie so früh wie möglich ab – das ist für beide Seiten fair.
Für bestehende Klientinnen und Klienten
Folgetermine können Sie – nach einem Erstgespräch – online buchen.
Bitte nutzen Sie den Folgetermin‑Link nur, wenn Sie bereits Klientin/Klient sind.